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HSH-Ratgeber

Gasgeruch – was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn es in einem Gebäude nach Gas riecht, zählt richtiges Verhalten. Vermeiden Sie jede mögliche Zündquelle, lüften Sie nur ohne elektrische Geräte, schließen Sie die Gaszufuhr, warnen Sie andere Bewohner und verlassen Sie anschließend das Gebäude. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte in der richtigen Reihenfolge.

1 Zündquellen vermeiden
2 Fenster und Türen öffnen
3 Gas absperren
4 Bewohner warnen
5 Von draußen Hilfe rufen
Direkte Antwort: Wenn Sie Gasgeruch wahrnehmen, vermeiden Sie sofort offene Flammen, Rauchen und jede mögliche Funkenbildung. Betätigen Sie keine Lichtschalter, elektrischen Geräte oder Stecker und benutzen Sie im Gebäude kein Telefon oder Handy. Öffnen Sie, wenn dies ohne zusätzliche Gefahr möglich ist, Fenster und Türen weit. Schließen Sie die Gasabsperreinrichtung, warnen Sie andere Bewohner durch Klopfen statt Klingeln und verlassen Sie das Gebäude. Rufen Sie den Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers erst von außerhalb an.

Warum riecht Erdgas überhaupt?

Erdgas ist von Natur aus nahezu geruchlos. Damit ein unbeabsichtigter Gasaustritt früh erkannt werden kann, wird dem Gas ein auffälliger Geruchsstoff zugesetzt. Dieser sogenannte Odorierstoff sorgt dafür, dass bereits geringe Gasmengen deutlich wahrgenommen werden können.

Genau deshalb darf ein ungewöhnlicher Gasgeruch nicht ignoriert werden. Sie müssen nicht selbst herausfinden, woher der Geruch kommt. Ihre Aufgabe ist zunächst, mögliche Zündquellen zu vermeiden, die Gaskonzentration zu verringern und das Gebäude sicher zu verlassen.

Wichtig: Suchen Sie nicht mit Feuerzeug, Streichholz oder einer anderen Flamme nach der undichten Stelle. Schalten Sie auch keine elektrischen Geräte ein oder aus.

1. Keine Flammen und keine Funken erzeugen

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Offenes Feuer sofort vermeiden

Rauchen, Kerzen, Feuerzeuge und Streichhölzer sind tabu. Bereits eine kleine Zündquelle kann gefährlich werden, wenn sich ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch gebildet hat.

2

Elektrische Schalter nicht mehr betätigen

Schalten Sie kein Licht ein oder aus, betätigen Sie keine Geräteschalter und ziehen Sie keine Stecker aus Steckdosen. Auch dabei können Funken entstehen.

3

Telefon und Handy erst draußen benutzen

Telefonieren Sie nicht innerhalb des Gebäudes. Gehen Sie zuerst nach draußen und verständigen Sie den zuständigen Bereitschaftsdienst mit ausreichendem Abstand zum Gebäude.

2. Fenster und Türen weit öffnen

Frische Luft senkt die Gaskonzentration im Raum. Öffnen Sie daher, wenn dies gefahrlos möglich ist, Fenster und Türen weit und sorgen Sie für natürlichen Durchzug.

  • Fenster möglichst weit öffnen
  • Türen öffnen und natürlichen Durchzug ermöglichen
  • Keine Dunstabzugshaube einschalten
  • Keinen elektrischen Ventilator einschalten
Kein elektrisches Lüften: Dunstabzugshauben und Ventilatoren dürfen nicht eingeschaltet werden. Nutzen Sie ausschließlich natürliche Lüftung über Fenster und Türen.

3. Gaszufuhr schließen – wenn es gefahrlos möglich ist

Schließen Sie vorhandene Absperreinrichtungen der Gasleitung, sofern Sie diese sicher erreichen können und wissen, wie sie geschlossen werden. Die Hauptabsperreinrichtung befindet sich häufig im Bereich des Gas-Hausanschlusses. Weitere Absperreinrichtungen können sich am Gaszähler oder vor einzelnen Gasgeräten befinden.

Begeben Sie sich dafür nicht in einen Bereich mit deutlich stärkerem Gasgeruch und setzen Sie sich keiner zusätzlichen Gefahr aus. Im Zweifel verlassen Sie das Gebäude und überlassen Sie die weiteren Maßnahmen dem Bereitschaftsdienst.

4. Andere Bewohner warnen und Gebäude verlassen

Informieren Sie andere Personen im Gebäude. Verwenden Sie dabei keine elektrische Türklingel. Klopfen Sie an Türen oder rufen Sie, damit keine zusätzliche elektrische Schaltung ausgelöst wird.

  • Bewohner durch Klopfen oder Rufen warnen
  • Keine elektrische Klingel benutzen
  • Personen aus dem Gebäude führen
  • Gebäude anschließend nicht wieder betreten

5. Bereitschaftsdienst erst von draußen anrufen

Sobald Sie sich außerhalb des Gebäudes befinden, informieren Sie den zuständigen Gasnetzbetreiber. In Bielefeld nennen die Stadtwerke Bielefeld für Störungen im Bereich Gas/Wasser die Telefonnummer 0800 3030802-1. Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar.

Bei akuter Gefahr: Wenn Menschen gefährdet sind, Sie den Netzbetreiber nicht erreichen oder die Situation eine unmittelbare Gefahrenlage darstellt, verständigen Sie die Feuerwehr über 112 – ebenfalls erst von außerhalb des Gebäudes.

Was passiert nach der Störungsmeldung?

Der Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers prüft die Situation und sichert bei Bedarf die Gasversorgung. Wird eine Undichtigkeit an der kundeneigenen Gasinstallation oder an einem Gasgerät festgestellt, muss die Ursache anschließend durch einen hierfür zugelassenen Fachbetrieb behoben werden.

Eine Gasanlage darf nach einer festgestellten Undichtigkeit nicht einfach wieder in Betrieb genommen werden. Zuerst muss geklärt werden, wo die Undichtigkeit liegt und welche fachgerechten Reparatur- und Prüfmaßnahmen erforderlich sind.

Wo kann Gasgeruch im Gebäude entstehen?

Gasgeruch kann verschiedene Ursachen haben. Die konkrete Ursache darf nicht anhand des Geruchs allein angenommen werden. Erst eine fachgerechte Prüfung kann klären, ob und wo Gas austritt.

  • Undichtigkeit an einer Gasleitung oder Verbindung
  • Problem an einer Armatur oder Absperreinrichtung
  • Undichtigkeit im Bereich eines Gasgerätes
  • Störung oder Defekt an angeschlossenen Bauteilen
  • Gasgeruch aus einem angrenzenden Bereich oder Gebäude
  • Geruchswahrnehmung im Umfeld des Gasnetzes

Versuchen Sie bei akutem Gasgeruch nicht, die Ursache selbst zu lokalisieren oder Bauteile zu demontieren.

Wann wird ein SHK-Fachbetrieb benötigt?

Der Netzbetreiber ist der erste Ansprechpartner für die akute Störungsmeldung. Wird anschließend eine Undichtigkeit oder ein Defekt an der Kundenanlage festgestellt, ist für Reparatur, Leitungsarbeiten und die erforderlichen Prüfungen ein geeigneter Fachbetrieb erforderlich.

Typischer Ablauf nach einer festgestellten Undichtigkeit

1. Anlage sichern Gaszufuhr bleibt gesperrt, bis die Ursache geklärt ist.
2. Fehler eingrenzen Leitungen, Verbindungen und betroffene Bauteile werden geprüft.
3. Reparieren Undichte oder defekte Komponenten werden fachgerecht instand gesetzt.
4. Prüfen Vor Wiederinbetriebnahme erfolgen die notwendigen Prüfungen.

Für Arbeiten an der Gasinstallation können Sie nach der Gefahrenabwehr unseren Premium-Kundendienst kontaktieren. Bei akutem Gasgeruch gilt jedoch zuerst: Gebäude sichern, verlassen und Netzbetreiber verständigen.

Häufige Fragen

Fragen zum richtigen Verhalten bei Gasgeruch

Was muss ich bei Gasgeruch zuerst tun?

Vermeiden Sie Flammen und Funken. Betätigen Sie keine elektrischen Schalter und benutzen Sie im Gebäude kein Telefon. Öffnen Sie, wenn möglich, Fenster und Türen, schließen Sie die Gaszufuhr, warnen Sie andere Bewohner und verlassen Sie das Gebäude.

Darf ich bei Gasgeruch das Licht ausschalten?

Nein. Betätigen Sie bei Gasgeruch weder Lichtschalter noch andere elektrische Geräteschalter. Beim Schalten können Funken entstehen.

Darf ich im Haus mit dem Handy den Notdienst anrufen?

Nein. Benutzen Sie Telefon oder Handy erst, wenn Sie das Gebäude verlassen haben und sich außerhalb des Gefahrenbereichs befinden.

Soll ich bei Gasgeruch die Fenster öffnen?

Ja, wenn dies gefahrlos möglich ist. Öffnen Sie Fenster und Türen weit und nutzen Sie natürlichen Durchzug. Schalten Sie keine Dunstabzugshaube und keinen elektrischen Ventilator ein.

Wen rufe ich bei Gasgeruch in Bielefeld an?

Die Stadtwerke Bielefeld nennen für Störungen Gas/Wasser die Nummer 0800 3030802-1. Rufen Sie ausschließlich von außerhalb des Gebäudes an. Bei akuter Gefahr steht die Feuerwehr unter 112 zur Verfügung.

Darf ich selbst nach der undichten Stelle suchen?

Nein. Verwenden Sie insbesondere niemals eine Flamme zur Suche. Nach der Gefahrenabwehr muss eine mögliche Undichtigkeit fachgerecht geprüft und gegebenenfalls repariert werden.

Kann ich die Gasheizung danach einfach wieder einschalten?

Wurde die Gasversorgung wegen einer festgestellten Undichtigkeit gesperrt, darf die Anlage nicht eigenmächtig wieder in Betrieb genommen werden. Zuerst müssen Ursache, Reparatur und erforderliche Prüfungen geklärt sein.

Gasinstallation und Kundendienst in Bielefeld

Nach der Gefahrenabwehr die Ursache fachgerecht klären

Wurde eine Undichtigkeit an Ihrer Gasinstallation festgestellt, prüfen und reparieren wir die betroffenen Bauteile im Rahmen der zulässigen Arbeiten und führen die erforderlichen Prüfungen durch.