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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 01.01.2026
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§ 1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Heizung Sanitär Heinovski gegenüber Verbrauchern und Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
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§ 2. Arbeitsblöcke & Zeitermittlung
Der Auftragnehmer rechnet Arbeitsleistungen – soweit im Angebot/der Auftragsbestätigung ausgewiesen – nach Arbeitsblöcken ab.
Ein Arbeitsblock beschreibt einen Leistungsrahmen (Zeitkontingent) und dient der Kostentransparenz und Planungssicherheit.
Maßgeblich für die Zuordnung ist der Gesamtzeitaufwand des jeweiligen Einsatzes ab Verlassen der Betriebsstätte bis zur Rückkehr zur Betriebsstätte, einschließlich An- und Abfahrtszeit, Rüst- und Verladezeit, sowie Disposition/Organisation und üblicher Dokumentation.
Arbeitsblöcke stellen keine Aufschlüsselung einzelner Kostenbestandteile dar. Eine rechnerische Zerlegung in einzelne Pauschalen (z. B. Fahrzeug, Werkzeug, Organisation, Dokumentation oder Fahrtanteile) ist nicht vorgesehen.
Einsatzbezogene Pauschalanteile fallen einmal pro Einsatz an und sind im ersten abgerechneten Arbeitsblock des jeweiligen Einsatzes enthalten.
Erfolgt innerhalb desselben Einsatzes eine zeitliche Erweiterung, werden zusätzliche Arbeitsblöcke ausschließlich zur Abbildung des zusätzlichen Zeitaufwands abgerechnet; eine erneute Berechnung einsatzbezogener Pauschalanteile erfolgt nicht.
Reicht der Leistungsrahmen eines Arbeitsblocks zur vollständigen Leistungserbringung nicht aus, erfolgt – nach Möglichkeit nach vorheriger Rücksprache – die Abrechnung eines zusätzlichen Arbeitsblocks (Erweiterung).
Bei Gefahr im Verzug (z. B. akuter Wasserschaden/Heizungsausfall) kann die Erweiterung zur Schadenminderung auch ohne vorherige Rücksprache erfolgen; der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.
Material, Ersatz- und Verschleißteile sowie ggf. beauftragte Fremdleistungen sind – sofern nicht ausdrücklich im Arbeitsblock enthalten – nicht Bestandteil des Arbeitsblocks und werden gesondert gemäß Angebot/Preisvereinbarung abgerechnet.
Auch Rohrmaterial, Formstücke, Armaturen, Geräte und sonstiges Hauptmaterial werden hiervon nicht erfasst und – soweit vereinbart – separat nach Aufmaß/Verbrauch abgerechnet.
Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, gelten die folgenden Arbeitsblöcke als Abrechnungseinheiten (Preise gemäß Angebot/Preisliste):
Arbeitsblock XS (¼ Arbeitstag): bis zu 2 Stunden Gesamtzeit
Arbeitsblock S (½ Arbeitstag): bis zu 4 Stunden Gesamtzeit
Arbeitsblock M (1 Arbeitstag): bis zu 8 Stunden Gesamtzeit
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Die Abrechnung nach Arbeitsblöcken stellt eine pauschalierte Vergütung für einen definierten Leistungsrahmen dar. Ein Anspruch auf Preisreduzierung besteht nicht, wenn der Auftragnehmer die Leistung innerhalb des vereinbarten Arbeitsblocks in kürzerer Zeit erbringt.
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§ 3. Hilfs- und Verbrauchsmaterial (blockbezogen)
Zusätzlich zu den Arbeitsblöcken wird – sofern für die Ausführung erforderlich – Hilfs- und Verbrauchsmaterial (z. B. Dicht- und Befestigungsmaterialien, Kleinteile, Hilfsstoffe; nachfolgend „Hilfs-/Verbrauchsmaterial“) blockbezogen pauschal berechnet.
Die Höhe des Hilfs-/Verbrauchsmaterial-Pakets richtet sich nach dem höchsten im jeweiligen Einsatz abgerechneten Arbeitsblock (z. B. Paket XS/S/M) und wird im Angebot/der Preisliste ausgewiesen.
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§ 5.Notdiensteinsätze
Begriff und Leistungsrahmen
Notdiensteinsätze sind Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (z. B. abends, nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen) und erfolgen ausschließlich nach ausdrücklicher Beauftragung durch den Auftraggeber.
Abrechnung nach Notdienstblöcken
Notdiensteinsätze werden nach Notdienst-Arbeitsblöcken abgerechnet. Ein Notdienstblock beschreibt einen festen Leistungsrahmen (Zeitkontingent).
Zeitermittlung / Anfahrt
Maßgeblich für die Abrechnung ist die Gesamtzeit ab Verlassen bis zur Rückkehr zur Betriebsstätte, einschließlich An- und Abfahrt, Rüstzeit, Einsatzzeit vor Ort sowie erforderlicher Dokumentation.
Entfernung / Einzugsgebiet
Die An- und Abfahrt ist unabhängig von der Entfernung Bestandteil des jeweiligen Notdienstblocks. Bei außergewöhnlich großer Entfernung oder absehbar überschrittenem Leistungsrahmen erfolgt vorab eine Rücksprache über die Abrechnung eines größeren Notdienstblocks.
Erweiterung des Leistungsrahmens
Reicht der vereinbarte Notdienstblock für die vollständige Leistungserbringung nicht aus, erfolgt eine Erweiterung auf den nächstgrößeren Notdienstblock ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und Freigabe durch den Auftraggeber. -
§ 6. Wartungsleistungen (Einzelwartung und Wartungsvertrag)
Geltungsbereich / Leistungsart
Wartungsleistungen werden entweder als Einzelwartung (Einzelauftrag) oder im Rahmen eines Wartungsvertrages erbracht. Maßgeblich sind jeweils Angebot/Preisliste bzw. der Wartungsvertrag.
Leistungsumfang Wartung
Die Wartung umfasst die Überprüfung, Reinigung (soweit üblich und zugänglich) sowie die Funktions- und Sicherheitskontrollen der Anlage gemäß Herstellerangaben und im üblichen Wartungsumfang. Mess-, Prüf- und Dokumentationsarbeiten erfolgen im erforderlichen Umfang. Ein konkreter Leistungsumfang kann je nach Anlagentyp (z. B. Gas/Öl) variieren.
Keine Reparatur / keine Instandsetzung
Wartung ist keine Reparatur. Störungen, Instandsetzungen, Fehlersuche, Einstellarbeiten außerhalb des üblichen Wartungsumfangs sowie zusätzliche Leistungen (z. B. Entstörung, Austausch defekter Bauteile, hydraulische Abgleiche, Nacharbeiten) sind nicht Bestandteil der Wartung und werden gesondert beauftragt und abgerechnet.
Material, Ersatz- und Verschleißteile
Ersatzteile, Verschleißteile und sonstiges Hauptmaterial (z. B. Elektroden, Dichtungen, Filter, Ventile, Armaturen) sind nicht im Wartungspreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, und werden gesondert nach Aufwand/Verbrauch berechnet.
Reinigungs- und Pflegemittel
Reinigungs- und Pflegemittel werden pauschal berechnet bzw. sind im vereinbarten Wartungspreis nicht enthalten. Maßgeblich ist die jeweilige Preis- und Leistungsbeschreibung.
Anfahrt / Einzugsgebiet
Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten Wartungspreise inklusive An- und Abfahrt bis 15 km einfacher Strecke ab Betriebsstätte. Bei größerer Entfernung wird der zusätzliche Aufwand gesondert berechnet (z. B. als zusätzlicher Arbeitsblock/Anfahrtspauschale) und vor Ausführung abgestimmt.
Mehraufwand / außergewöhnlicher Wartungszustand
Die Wartungspreise gelten für Anlagen mit üblichem Wartungszustand, normaler Zugänglichkeit und ohne außergewöhnliche Verschmutzung. Ergibt sich ein erhöhter Zeit- oder Reinigungsaufwand (z. B. stark verschmutzte Anlage, erschwerter Zugang, fehlende Absperrungen, nicht gewartete Anlage über längere Zeit), erfolgt vorab Rücksprache; der Mehraufwand wird nur nach Freigabe gesondert abgerechnet (z. B. Erweiterung auf eine größere Zeiteinheit/Arbeitsblock).
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt einen freien, sicheren Zugang zur Anlage sicher, ermöglicht die erforderliche Bedienung (Strom/Wasser/Gas/Öl), sorgt für ausreichende Beleuchtung und informiert über bekannte Störungen, Besonderheiten und durchgeführte Änderungen. Wartezeiten oder erfolglose Anfahrten aufgrund fehlender Mitwirkung (z. B. kein Zutritt) können in Rechnung gestellt werden.
Wartungsvertrag: Preis und Abweichung von Einzelpreisen
Wartungsverträge werden zu individuell vereinbarten Pauschalpreisen abgeschlossen. Vertragspreise können – abhängig von Anlage, Intervall, Objekt und Planbarkeit – von Einzelwartungspreisen abweichen. Maßgeblich sind die Regelungen im Wartungsvertrag. -
§ 7. Leistungsbeschreibung
Leistungen vor allem aus Heizung, Sanitär und Klimatechnik, inkl. Installation, Wartung, Reparatur und zugehöriger Servicearbeiten. Wir behalten uns vor, bestimmte Leistungen im Einzelfall abzulehnen oder nicht auszuführen, insbesondere wenn diese nicht in unsere Spezialisierung fallen oder technisch/wirtschaftlich nicht sinnvoll sind.
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§ 8. Liefer-/Ausführungsfrist
Termine nach bestem Ermessen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder höhere Gewalt verlängern die Frist angemessen.
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§ 9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
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§ 10. Vom Kunden beigestellte Materialien
Bei Verwendung von kundenseitig bereitgestellten Materialien wird ein erhöhter Preis füre die Montage berechnet. Dieser Preis wird vorher Schriftlich mit dem Kunden vereinbart, un dist bindent. Wir behalten uns vor, die Verwendung solcher Materialien abzulehnen. Für verbaute, kundenseitig gelieferte Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung. .
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§ 11. Eigenleistungen des Kunden / Beseitigung von Hindernissen
Eigenleistungen nur nach Vereinbarung. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Bereiche frei zugänglich zu machen. Dazu gehört insbesondere das Freiräumen von Möbeln, persönlichen Gegenständen, Verkleidungen oder sonstigen Hindernissen im Arbeitsbereich. Nicht zugängliche Bereiche, welche durch uns frei gemacht werden müssen, werden zusätzlich mit einer Pauschale von 180 Euro netto, für den Mehraufwand abgerechnet.
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§ 12. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Arbeiten an Bestandsanlagen keine Gewähr für die Gesamtfunktion, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
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§ 13. Zahlungsbedingungen
Gemäß Angebot/Rechnung.
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§ 14. Angebotserstellung / Aufwandspauschale / Grundlagen und Anpassungen / Verbraucherhinweis
Die Erstellung von Angeboten (Kalkulation, technische Bewertung
Leistungsbeschreibung) ist eine eigenständige, kostenpflichtige Dienstleistung. Heizung Sanitär Heinovski berechnet für die Angebotserstellung folgende Aufwandspauschalen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer:
a) 100,00 € netto bei Angebotserstellung ohne Vor-Ort-Besichtigung (Remote/Büro)
b) 199,00 € netto bei Vor-Ort-Besichtigung/Bestandsaufnahme inkl. Angebotserstellung
Angebote ohne Vor-Ort-Besichtigung sind nur möglich, wenn der Auftraggeber alle für die Kalkulation erforderlichen Informationen vollständig und korrekt bereitstellt (z. B. Fotos, Maße, Pläne, Typenschilder, Zugangssituation, gewünschter Leistungsumfang). Die Entscheidung, ob ein Angebot ohne Besichtigung erstellt werden kann, liegt ausschließlich beim Auftragnehmer. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Angebotserstellung abzulehnen, sofern eine fachgerechte Kalkulation ohne Besichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar ist oder erforderliche Angaben bzw. Unterlagen nicht vollständig oder widerspruchsfrei vorliegen.
Die Aufwandspauschale ist unabhängig von einer späteren Auftragserteilung zu zahlen. Kommt es innerhalb der im Angebot gesetzten Frist zur Auftragserteilung, wird die bereits berechnete und gezahlte Aufwandspauschale vollständig mit der Schlussrechnung verrechnet. Erfolgt keine Auftragserteilung, verbleibt die Aufwandspauschale beim Auftragnehmer und wird nicht erstattet.
Angebote basieren auf dem zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Leistungsumfang sowie den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Änderungen des Leistungsumfangs, nachträgliche Ergänzungen, Variantenwünsche, technische Anpassungen oder erneute Kalkulationen nach Angebotsabgabe stellen eine neue, kostenpflichtige Leistung dar und werden gesondert berechnet. Gleiches gilt, wenn ein Angebot aufgrund geänderter Vorgaben, unzutreffender Angaben des Auftraggebers oder neuer Erkenntnisse erneut erstellt oder angepasst werden muss.
Hinweis für Verbraucher (Fernabsatz/außerhalb von Geschäftsräumen): Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Angebotserstellung beginnt, hat der Verbraucher bei Widerruf Wertersatz für die bis zum
Widerruf erbrachte Leistung zu leisten. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Abweichende Regelungen bedürfen der Textform. -
§ 15. Haftung
Haftung nach gesetzlichen Vorschriften; weitergehende Ansprüche – soweit zulässig – ausgeschlossen.
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§ 16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Verträge mit Unternehmern gilt als Gerichtsstand unser Firmensitz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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§ 17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 4. Schutz- und Abdeckmaterial (auftragsbezogen)
Schutz- und Abdeckmaterial (z. B. Abdeckvlies, Folie, Staubschutz, Schutzmatten; nachfolgend „Schutzmaterial“) wird zusätzlich berechnet, sofern es für die Baustelle/den Auftrag tatsächlich eingesetzt wird.
Schutzmaterial wird entweder pauschal oder nach Aufwand/Verbrauch gemäß Angebot/Preisliste berechnet.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.
Ausübung des Widerrufs
Richten Sie den Widerruf an:
Heizung und Sanitär HeinovskiInhaber: Dennis Heinovski
Rommeestraße 16 · 33729 Bielefeld
info@hsh-technik.de
Folgen des Widerrufs
Wir erstatten alle Zahlungen binnen 14 Tagen nach Eingang Ihres Widerrufs. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Besondere Hinweise für Handwerksdienstleistungen
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Heizung und Sanitär Heinovski, Rommeestraße 16, 33729 Bielefeld, info@hsh-technik.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am: ____________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
Datum: ____________
(*) Unzutreffendes streichen
Unsere Arbeitsblöcke
Planbar, ehrlich und ohne Diskussionen
Wir verdienen unser Geld mit unserer Arbeit – nicht mit Materialaufschlägen
Viele Handwerksbetriebe rechnen sehr günstig wirkende Stundenlöhne ab –
verdienen ihr Geld jedoch über hohe Materialaufschläge.
Das führt häufig zu Diskussionen wie:
„Warum kostet das Bauteil bei Ihnen mehr als im Internet?“
Wir gehen bewusst einen anderen Weg
Heizungs- und Sanitärmaterialien sind heute für jeden im Internet vergleichbar.
Mit Online-Preisen zu konkurrieren ist für Handwerksbetriebe weder realistisch noch sinnvoll.
Deshalb sagen wir offen und ehrlich:
Unser Geld verdienen wir mit unserer Arbeitsleistung.
Nicht über versteckte Mischkalkulationen im Material.
Warum das für Sie fairer ist!
Bei vielen Betrieben sieht die Rechnung auf den ersten Blick günstiger aus:
z. B. 60 € pro Stunde Arbeitslohn
Was man oft nicht sieht:
- fehlende Stunden werden über Materialpreise ausgeglichen
- Bauteile sind deutlich teurer als marktüblich
- die Gesamtrechnung ist am Ende nicht günstiger, nur anders verteilt
Unser Ansatz:
- realistischer Preis für die Arbeitsleistung
- marktgerechte, nachvollziehbare Materialpreise
- keine Quersubventionierung über Material
Unterm Strich bezahlen Sie nicht mehr,
sondern wissen genau wofür.
| Arbeitsblöcke | Pauschale / Netto | Pauschale / Brutto |
|---|---|---|
| Arbeitsblock – viertel Arbeitstag | 195,00 EUR | 232,05 EUR | Arbeitsblock – halber Arbeitstag | 395,00 EUR | 470,05 EUR | Arbeitsblock – ganzer Arbeitstag | 790,00 EUR | 940,10 EUR |
| Klein- Dicht und Verbrauchsmaterial | Pauschale / Netto | Pauschale / Brutto |
|---|---|---|
| Klein- Dicht und Verbrauchsmaterial - viertel tag | 12,50 EUR | 14,88 EUR | Klein- Dicht und Verbrauchsmaterial - halber Tag | 25,00 EUR | 29,75 EUR | Klein- Dicht und Verbrauchsmaterial - ganzer Tag | 45,00 EUR | 53,55 EUR |
Entsorgungspauschale
Bei jeden Kundendiensteinsatz wo wir Altmaterial ausbauen und entsorgen, berechenen wir eine Entsorgungspauschale.
Wartungspreise für Gas & Ölanlagen
Die Wartungsspauschale beinhaltet die Kosten für die Durchführung der Wartung und Anfahrt bis zu einer Entfernung von 15 KM von der Betriebsstätte zum Einsatzort(zzgl. Materialkosten)
| KW | Netto | Brutto |
|---|---|---|
| Bis 20 KW | 195,00 EUR | 232,05 EUR |
| 21 bis 30 KW | 215,00 EUR | 255,85 EUR |
| 31 bis 40 KW | 145,00 EUR | 279,65 EUR |
Hinweise zur Wartung
Die Wartungspauschale umfasst die Kosten für den Kundendienstmonteur sowie das benötigte Werkzeug zur Reinigung und ggf. Einstellung Ihrer Heizungsanlage. Die Abgasmessung (elektronische Abgasanalyse) ist enthalten. Für Reinigungsmittel wie Tücher oder Reiniger wird eine geringe Umlage von 9,00 EUR netto erhoben.
Das vom Hersteller gelieferte Wartungsset (z. B. Dichtungen oder Elektroden) bringen wir zu jedem Termin mit und verbauen es fachgerecht. Dieses Set ist nicht in der Pauschale enthalten und wird separat berechnet. Gleiches gilt für Öldüsen und Ölfilter, die bei jeder Wartung getauscht werden.
Die in der Pauschale enthaltene Anfahrt und KFZ-Pauschale ist bis zu einer Entfernung von 15 KM von der Betriebsstätte zum Einsatzort. Bei größerer Entfernung erfolgt die Abrechnung gesondert gemäß Vereinbarung.
Sollten bei der Ausführung unvorhergesehene Zusatzarbeiten erforderlich werden – etwa durch verrostete Anschlüsse, bauliche Veränderungen, schwer zugängliche Leitungen oder Sonderanfertigungen – informieren wir Sie direkt vor Ort.
Der Wartungspreis gilt für Anlagen mit üblichem Wartungszustand und normalem Zugang.
Sollte der Zeitaufwand den Wartungsblock überschreiten, erfolgt vorab Rücksprache.
Was kostet ein Notdiensteinsatz?
Bei einem Notdiensteinsatz berechnen wir nach gestaffelte Arbeitsblöcken.
Die Abrechnung im Notdienst erfolgt nach dem tatsächlich angefallenen Gesamtzeitaufwand
ab Verlassen bis Rückkehr zur Betriebsstätte.
Dieser Gesamtzeitaufwand bestimmt den abzurechnenden Notdienstblock.
Gestafellte Arbeitsblöcke im Notdienst
Montags bis donnerstags ab 16:15 – 22:00 Uhr · Freitags ab 12:45 – 22:00 Uhr · Samstags ganztägig
| Arbeitsblöcke | Kosten / Netto | Kosten / Brutto |
|---|---|---|
| Arbeitsblock – viertel Arbeitstag | 290,00 EUR | 345,10 EUR |
| Arbeitsblock – halber Arbeitstag | 540,00 EUR | 642,60 EUR |
| Arbeitsblock – ganzer Arbeitstag | 1040,00 EUR | 1237,60 EUR |
Sonntags · an Feiertagen, Heiligabend Silvester sowie Betriebsurlaub ganztägig
| Arbeitsblöcke | Kosten / Netto | Kosten / Brutto |
|---|---|---|
| Arbeitsblock – viertel Arbeitstag | 330,00 EUR | 392,70 EUR |
| Arbeitsblock – halber Arbeitstag | 620,00 EUR | 737,80 EUR |
| Arbeitsblock – ganzer Arbeitstag | 1200,00 EUR | 1428,00 EUR |
Trotz sorgfältiger Prüfung können Fehler oder Zahlendreher auftreten. Wir behalten uns Preisberichtigungen vor.